Gesetzliche Grundlagen
RTVG
Evaluatoren der Qualitätssicherung für Radio und Fernsehen bestimmt
Die neuen, im Juli beziehungsweise im Oktober 2008 erteilten Veranstalterkonzessionen verpflichten die privaten UKW-Radio- und Regionalfernsehstationen dazu, den Stand ihrer redaktionellen Qualitätssicherungssysteme regelmässig von externen Fachpersonen prüfen zu lassen. Deshalb hat das BAKOM im September 2008 ein Anerkennungsverfahren eröffnet, das sich an Fachpersonen und Organisationen richtete, welche die redaktionellen Qualitätssicherungssysteme der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen evaluieren könnten. Im Februar 2009 wurden vier Unternehmen anerkannt, welche die Evaluationen vornehmen werden.
Certimedia, Media Quality Assessment MQA, Mediaprocessing und Publicom heissen die externen Firmen, die das Bakom am 17. Februar 2009 zur Evaluation der Qualitätssicherungssysteme der UKW-Radio- und der Regionalfernsehveranstalter zugelassen hat.
URG
Standard Arbeitsbedingungen
Die Mitglieder von Telesuisse haben im Nomvember 2007, im Zuge der Vergabe der neuen Konzessionen, ein Papier verabschiedet, in dem sie erklären, die dort vorgegebenen Standard-Arbeitsbedingungen einzuhalten.
| Fichier attaché | Taille |
|---|---|
| Standard Arbeitsbedingungen_VSP_TS.pdf | 25.37 KB |